Tiesler und Voigt: Energiesicherungsfonds für Bürger, Kommunen und Unternehmen im Saale-Holzland-Kreis

Richard Machnik Energie, Thüringen

Mit der Forderung nach einem Thüringer Energiesicherungsfonds und einer Grundwärmegarantie wollen die CDU-Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt und ihre Fraktion sicherstellen, dass die Steuermehreinnahmen des Landes an die Bürger zurückfließen. Diese zusätzlichen Einnahmen werden derzeit, unter anderem durch höhere Steuern infolge der gestiegenen Energie- und Verbraucherpreise, auf ca. 400 Mio. prognostiziert. „Wir stehen vor einer massiven Schieflage im Herbst: Das Gas wird knapp, Wärme und Strom werden deutlich teurer. Die Landesregierung verdient an den hohen Preisen über die Steuern kräftig mit und muss diese Mehreinnahmen jetzt an die Bürger zurückgeben. Aufgabe der Landesregierung ist es, ihren Teil beizutragen, die Portmonees der Bürger zu schützen“, machte  Mario Voigt deutlich. Die CDU-Fraktion hat diese Forderungen im Zuge der Plenarsitzung in dieser Woche im Landtag thematisiert. Der Fonds soll alle Bürger entlasten, die regionalen Energieversorger im Saale-Holzland-Kreis stabilisieren und die kommunalen Wohnungsgesellschaften unterstützen.

Konkret wollen Tiesler und Voigt mit der Grundwärmegarantie allen Gas- und Fernwärmekunden einen Rabatt auf die Mindestenergiemenge gewähren. Damit verbundene Einnahmeausfälle sollen aus dem Energiesicherungsfonds kompensiert werden. „Uns geht es darum, den normalen Bürger schadlos durch die Krise zu bringen. Niemand soll in den Wintermonaten frieren müssen. Dazu braucht es feste Sätze, um sozialen Sprengstoff zu vermeiden“, soTiesler. „Viele Bürger imSaale-Holzland-Kreis leben derzeit in Sorge und Angst vor diesem Herbst und Winter. Hier müssen wir jetzt gegensteuern.“

Zudem sollen mit dem Fonds die Risiken der regionalen Energieversorger durch steigende Bezugspreise in Form von Bürgschaften begrenzt und so Preissteigerungen und Lieferstopps vorgebeugt werden. „Kommt es bei kommunalen Energieversorgern, Wohnungsgesellschaften oder anderen für die Versorgung der Bevölkerung unentbehrlichen Einrichtungen zu Liquiditätsengpässen, müssen Stabilisierungszahlungen aus dem Energiesicherungsfonds möglich sein“, so Voigt.

1000 Meter Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung

Ebenfalls diese Woche im Landtag wurde der CDU-Vorschlag für eine Änderung der Bauordnung beschlossen, der einen Mindestabstand von 1000 von Windrädern zu Wohnbebauung vorsieht. Damit ist die entscheidende Hürde genommen, um den ostdeutschen Maßstab von 1000 Metern Abstand zur Windkraft auch in Thüringen anzuwenden.

„Seit Jahren kämpfen unsere Abgeordneten im ganzen Land an der Seite von Bürgerinitiativen gegen Windräder vor der Haustür. Damit das nun auch Standard wird, haben wir durchgesetzt, dass die Bauordnung so geändert wird, dass der Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung 1000-Meter betragen muss“ sagte Voigt.